Lieferketten – Verantwortung & Sorgfaltspflichten

Bei der Haufe Group haben wir mit unserem Leitbild einen gruppenweiten Kompass geschaffen, der unser Handeln und Verhalten leitet. Dazu gehört selbstverständlich auch die Achtung der Menschenrechte als einzentraler Wert.

Organisation

Strukturen und Verantwortlichkeiten

Die Geschäftsführung der jeweiligen Gesellschaft ist für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen verantwortlich. Folglich obliegt ihr auch die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes innerhalb der Haufe Group. Die Verantwortung für die praktische Umsetzung der Einhaltung wird an einen zentralen LkSG-Beauftragten delegiert und vom LkSG-Gremium überprüft. Der LkSG-Beauftragte informiert die Geschäftsführung in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung. Die Verantwortung für die Einhaltung verbleibt bei der Geschäftsführung.

Berichterstattung

Unser Verständnis der Sorgfaltspflichten und unserer Menschenrechtsstrategie ist in unserer Grundsatzerklärung verankert.

Grundsatzerklärung

Stand Januar 2024

Version 1.0
Beschwerdestelle und Hinweisgebersystem

Seriöse Hinweise helfen uns, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere Geschäftspartner zu reduzieren. Wir bieten daher einen elektronischen Beschwerdekanal und die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme, um – auf Wunsch auch anonym – Verstöße zu melden.

Digitales
Hinweisgebersystem

Zum Hinweisgebersystem

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren

Version 1.0
Richtlinien und unternehmensweite Standards

Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten werden über unsere Grundsatzerklärung hinaus beider Haufe Group in folgenden Standards an Mitarbeitende und Geschäftspartner adressiert:

Verhaltenskodex Mitarbeiter

Stand November 2024

Version 2.0

Verhaltenskodex Geschäftspartner

Stand Februar 2023

Version 3.0
Veröffentlichungen des Rudolf-Haufe-Verlag GmbH & Co. KG

Die Veröffentlichung von Grundsatzerklärung und Berichtspflichten erfolgt über diese Homepage und mit Hilfe der Grundsatzerklärung der Haufe Group SE.

Häufige Fragen zu Compliance

Was ist ein Compliance Management System?

Unter einem Compliance Management System (CMS) verstehen wir grundsätzlich die Richtlinien, Prozesse und Maßnahmen, die ein Unternehmen festlegt,um Konformität mit Gesetzen, Standards und unternehmensspezifischen Regeln sicherzustellen. Wir orientieren uns an der CMS-Referenzdefinition der ISO 19600:2014 und IDW PS 980.

Welche konkreten Maßnahmen umfasst das Compliance Management System der Haufe Group?

Das Compliance Management System der Haufe Group besteht aus drei Hauptsäulen: Vorbeugen, Erkennen und Reagieren. Unsere Maßnahmen umfassen Richtlinien und Verfahren, Beurteilung und Reduzierung von Compliance-Risiken, Schulungen und Kommunikation, Beratung und Unterstützung, Compliance-Integration in die operativen Prozesse,Dokumentation und Monitoring sowie Compliance-Prüfung und Ermittlung.

Welche Themenfelder gehören zum Compliance-Bereich der Haufe Group?

Unser Compliance Management System umfasst sechs Themenbereiche: Ethik,Arbeitsrecht, Anti-Korruption, Kartellrecht, Vertragswesen sowie Datenschutz und IT- Sicherheit.

Wie ist Compliance in der Organisation aufgebaut?

Die Legal + Compliance-Abteilung der Haufe Group ist Stabstelle der Geschäftsführung mit den entsprechenden Berichtswegen. Für die Bereiche Datenschutz und IT-Sicherheit setzt das Unternehmen auf abteilungsübergreifende Zusammenarbeit.

Welche Ziele hat Compliance im Unternehmen?

Das Compliance-System unterstützt das Unternehmen, dessen Mitarbeiter sowie Geschäftspartner durch Verfahren und Maßnahmen, mit denen Rechtskonformität und Redlichkeit bei der Führung der Geschäfte sichergestellt werden sollen.  Die Haufe Group hat sich zu Compliance selbstverpflichtet und geht als Vorbild im Mittelstand voran.